Wie im gesamten Bereich der Finanzplanung gilt auch für die Altersvorsorge: Planen Sie rechtzeitig und vorrausschauend – dann werden Sie Ihren (Vor-)Ruhestand ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen genießen können.
Leider stimmt die bekannte Aussage „Unsere Renten sind sicher“ so nicht mehr. Die Rentenanpassungen gleichen heute nicht einmal mehr die Preissteigerungen aus.
Durch eine Inflation von z. B. 2 % pro Jahr verlieren Sie in 20 Jahren ca. 40 % an Kaufkraft. Haben Sie das in Ihrer Planung berücksichtigt?
Pflegevorsorge
Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Thema Pflegevorsorge. Den Gedanken daran, einmal ein Pflegefall zu sein, schiebt man gerne weit von sich. Sie sollten diesen Aspekt jedoch unbedingt im Rahmen Ihrer Altersvorsorge berücksichtigen, damit Sie keine unliebsamen Überraschungen erleben oder gar Ihre Kinder in Anspruch genommen werden können.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist durch die Gesetzgebung und Rechtsprechung der letzten Jahre nur noch von Spezialisten zu durchschauen. Deshalb beschränke ich mich hier auf die Koordinierung und übergreifende Planung, so dass sich die betriebliche Altersvorsorge (wie Pensionszusage, Direktversicherung und Zeitwertkonten) harmonisch in Ihre Gesamtkonzeption einfügt.
Vorsorgevollmacht und Testament
Als letzten Baustein für Ihre Altersvorsorge halte ich eine General- und Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Erbschaftsregelung für unabdingbar. Auch hier stehe ich Ihnen mit meinem umfangreichen Netzwerk an erfahrenen Steuerberatern, Notaren und Rechtsanwälten zur Verfügung.
Unverbindliches Kennenlerngespräch
Eine nachhaltig erfolgreiche Beratung basiert auf einem soliden Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und mir als Ihrem Berater. Damit wir entscheiden können, ob wir zueinander passen und Sie mir Ihr Vertrauen schenken möchten, lade ich Sie auf ein kostenloses und unverbindliches Kennenlerngespräch in mein Büro ein.
Terminvereinbarung unter Telefon 07152 330398-0 oder Mail info@finanzplanung-hieber.de
Erbschaftsregelung
Zu einer wirklich ganzheitlichen Finanzplanung gehört auch die Erbschaftsregelung. Gerne zeige ich Ihnen die Möglichkeiten auf, die Ihnen eine umfassende Finanzplanung in Kombination mit einer Erbschaftplanung bietet.
Auch wenn nicht offen darüber gesprochen wird, sind Streitigkeiten über den Nachlass eines Verstorbenen häufig die Ursache für ein oft auf Jahre vergiftetes Klima innerhalb einer Familie oder für tiefgehende Zerwürfnisse.
Durch eine frühzeitige Erbschaftsplanung lässt sich ein Großteil der Probleme schon zu Lebzeiten lösen. Zudem können Sie so die Versorgung des Ehe- oder Lebenspartners sicherstellen.
Bei größeren Vermögen bietet sich auch das familienübergreifende Vermögensmanagement (Family Office) an. Hierbei werden die Kinder und Enkel frühzeitig in die Planung einbezogen und der langfristige Übergang des Vermögens auf die nächsten Generationen wird sichergestellt.
Da bei der Erbschaftplanung komplexe Sachverhalte des Erbrechts und des Steuerrechts in Einklang mit Ihren Wünschen und Vorstellungen gebracht werden müssen, ist eine enge Zusammenarbeit mit Ihren Steuer- und Rechtsberatern oder mit versierten Beratern aus meinem Netzwerk unumgänglich.