Auf Anraten ihres Steuerberaters hat sich Familie S. mit der Einrichtung eines ,Family Office‘ auseinander gesetzt. Da die Hausbank nicht über alle Details und Vermögenswerte der Familie informiert werden sollte und das Vermögen der Familie für eine große deutsche Bank zu ‚klein’ war, wurde ich mit dem Vermögensmanagement betraut.
Die Beratung der Familie erfolgte in einzelnen Schritten, zunächst für die Unternehmerfamilie, dann für die Eltern des Unternehmers und schließlich auch für die Geschwister des Unternehmers.
Das Familiengefüge und die Vermögensstruktur sehen verkürzt dargestellt wie folgt aus:
Die Eltern (beide über 80) hatten das kleine Unternehmen schon vor 20 Jahren an ihren Sohn übergeben. Der Sohn hat das Unternehmen erfolgreich ausgebaut. Er hat drei Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, so dass seine Unternehmensnachfolge noch offen ist.
Die Ehefrau hat von ihren Eltern ein kleines Zweifamilienhaus geerbt.
Gemeinsam besitzt das Ehepaar ein Einfamilienhaus und Kapitalvermögen i.H. von ca. 400.000,- €. Der Unternehmer hält 85 Prozent der Unternehmensanteile. Das Firmengebäude ist im Besitz einer ‚Familien-GbR’, die Ehefrau des Unternehmers hält daran einen Anteil von 40 Prozent.
Das Vermögen der Eltern des Unternehmers setzt sich aus einem Einfamilienhaus, Kapitalvermögen i.H. von ca. 500.000,- €, einem 3-Familienhaus und 40 Prozent Anteilen an der Familien-GbR sowie 5 Prozent der Unternehmensanteile zusammen.
Die beiden Schwestern des Unternehmers halten jeweils 5 Prozent der Unternehmens-anteile und 10 Prozent Anteil an der Familien-GbR, sind jedoch nicht im Unternehmen tätig und haben bereits vor 20 Jahren einen kleinen finanziellen Ausgleich erhalten.
Im Rahmen der Beratung wurde für die Unternehmerfamilie über einen Zeitraum von 2 Jahren eine mittelfristige Finanzplanung erstellt und umgesetzt.
Die Vermögensnachfolge der Eltern wurde so geregelt, dass die Töchter angemessen berücksichtigt werden und der Erbteil des Sohnes direkt auf seine Kinder übergeht (Erbvertrag). Das Vermögen der Eltern wurde so strukturiert, dass die Alters- und Pflegevorsorge abgesichert und ein reibungsloser Übergang des Vermögens an die nächste Generation möglich ist. Die Eltern haben eine General- und Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfügung erstellt.
Für die Vermögenswerte der Schwestern des Unternehmers wurde ebenfalls ein ‚kleiner’ Finanzplan erstellt.
In einem nächsten Schritt wird jetzt mittelfristig für die Familie des Unternehmers die Unternehmensnachfolge sowie die Vermögensnachfolge geplant.
Anhand dieses noch recht einfachen Beispiels wird anschaulich, welche umfangreichen Fragestellungen zu klären sind, um innerhalb einer Familie alles so zu regeln, dass alle Familienmitglieder angemessen berücksichtigt werden und die Vermögenswerte der Familie ohne große Reibungsverluste von einer Generation auf die nächste übertragen werden können.
Unverbindliches Kennenlerngespräch
Eine nachhaltig erfolgreiche Beratung basiert auf einem soliden Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und mir als Ihrem Berater. Damit wir entscheiden können, ob wir zueinander passen und Sie mir Ihr Vertrauen schenken möchten, lade ich Sie auf ein kostenloses und unverbindliches Kennenlerngespräch in mein Büro ein.